13. Wie erfolgt die Auszahlung?
Der Zuschuss wird nach Prüfung der Voraussetzungen sowie nach Erfüllung der mit dem Förde-rungsanbot verbundenen Auflagen und Bedingungen in der Regel in drei Teilbeträgen ausgezahlt:
- 50 % nach dem Nachweis des Projektstarts,
- 30 % nach dem Nachweis, dass 60 % der veranschlagten Projektkosten
bereits getätigt wurden und der Vorlage eines Zwischenberichts über den
Projektverlauf,
- 20% nach Projektabschluss und -abrechnung und Vorlage eines Endberichts.
Sollte sich bei der abschließenden Projektkostenabrechnung zeigen, dass
- die tatsächlich angefallenen Kosten geringer als die veranschlagten Kosten sind und/oder
- die bereits getätigten Förderauszahlungen die tatsächlich angefallenen Kosten überschreiten,
so wird die Gesamtförderung entsprechend gekürzt und es ist innerhalb von zwei Wochen ein allfälliger Differenzbetrag vom Förderungsnehmer/der Förderungsnehmerin zu refundieren
14. Rechtliche Grundlagen/Richtlinien
Sonderrichtlinien für das Programm zur Innovationsförderung im Bereich Kreativwirtschaft (evolve), Programmteil impulse/Fördermaßnahme impulse LEAD von Dezember 2009, welche vom Bun-desminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Fi-nanzen auf Grundlage der vom Bundesminister für Finanzen erlassenen „Allgemeinen Rahmen-richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ (ARR 2004), BGBL. II Nr. 51/2004, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 317/2009, erlassen wurde.