26.05.2010
impulseaws - austria wirtschaftsservice
Förderbare Kosten sind unter Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßig-keit alle dem Projekt zurechenbaren direkten und tatsächlich entstandenen Kosten für die Dauer des geförderten Vorhabens. Diese umfassen:
  • Personalkosten, z.B. Gehälter, Löhne.
  • Ausbildungskosten
  • Sachkosten, wie z.B. die Entwicklung von Pilot- und Demonstrationsobjekten, Beratung (insbe-sondere themenspezifisches Mentoring oder Coaching), Marktstudien und -research, Marke-ting- und Kommunikationskosten.
  • Drittkosten, wie z.B. Schutz- und Lizenzrechte, Kosten für Auftragsforschung, Kosten für spezi-fische Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, sofern sie 30 % der Gesamtkosten nicht überschreiten. 
  • Sonstige Betriebskosten einschließlich Kosten für Material, Bedarfsmittel, Reisekosten und dergleichen, die im Zuge der Projekttätigkeit unmittelbar entstehen (sonstige Sachkosten).

Details zu den Personal- und Gemeinkosten, sowie zur Stundensatzberechnung und den Investitionen finden Sie im Dokument Fragen & Fakten impulse XL unter Services / Downloads / impulse LEAD.



6. Welche Kosten werden nicht gefördert?

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen (wie z.B. Fahrzeuge, unspezifische Gebäudeausstattung)
  • Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen
  • Kosten für Bauinvestitionen
  • Kosten für Rücklagen und Rückstellungen
  • Aufwendungen für fortlaufende und unspezifische Beratungsleistungen
  • Kosten eines Projekts, die für die serielle Fertigung anfallen
  • Kosten eines Projekts, die bereits vor Antragstellung (als Stichtag gilt das Startdatum der jewei-ligen Ausschreibung) angefallen sind bzw. Kosten für Projektphasen, die bereits abgeschlos-sen sind
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten


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Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend