Förderbare Kosten sind unter Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßig-keit alle dem Projekt zurechenbaren direkten und tatsächlich entstandenen Kosten für die Dauer des geförderten Vorhabens. Diese umfassen:
- Personalkosten, z.B. Gehälter, Löhne.
- Ausbildungskosten
- Sachkosten, wie z.B. die Entwicklung von Pilot- und Demonstrationsobjekten, Beratung (insbe-sondere themenspezifisches Mentoring oder Coaching), Marktstudien und -research, Marke-ting- und Kommunikationskosten.
- Drittkosten, wie z.B. Schutz- und Lizenzrechte, Kosten für Auftragsforschung, Kosten für spezi-fische Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, sofern sie 30 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.
- Sonstige Betriebskosten einschließlich Kosten für Material, Bedarfsmittel, Reisekosten und dergleichen, die im Zuge der Projekttätigkeit unmittelbar entstehen (sonstige Sachkosten).
Details zu den Personal- und Gemeinkosten, sowie zur Stundensatzberechnung und den Investitionen finden Sie im Dokument Fragen & Fakten impulse XL unter Services / Downloads / impulse LEAD.
6. Welche Kosten werden nicht gefördert?
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:- Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen (wie z.B. Fahrzeuge, unspezifische Gebäudeausstattung)
- Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen
- Kosten für Bauinvestitionen
- Kosten für Rücklagen und Rückstellungen
- Aufwendungen für fortlaufende und unspezifische Beratungsleistungen
- Kosten eines Projekts, die für die serielle Fertigung anfallen
- Kosten eines Projekts, die bereits vor Antragstellung (als Stichtag gilt das Startdatum der jewei-ligen Ausschreibung) angefallen sind bzw. Kosten für Projektphasen, die bereits abgeschlos-sen sind
- Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten





