26.05.2010
impulseaws - austria wirtschaftsservice

1. Was ist impulse LEAD?

Die Erhöhung der Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft als Wertschöpfungsfaktor sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kreativwirtschaft sind wesentlich für die Verbesserung der internationalen Positionierung Österreichs als Kreativstandort. impulse LEAD unterstützt daher die Etablierung von zukunftsweisenden Best-Practice-Modellen mit deutlichem Disseminierungs- und Diffundie-rungscharakter

impulse LEAD adressiert Projekte mit Best-Practice-Charakter, in deren Zentrum der Aufbau von nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Strukturen zur Stärkung des Innovationspotenzials, der Selbstorganisationsfähigkeit und zur Professionalisierung von Unternehmen in der Kreativwirtschaft stehen. Mit impulse LEAD soll die Entwicklung sowie gegebenenfalls auch die erste Anwendung und/oder Marktüberleitung von derart ausgerichteten Best-Practice-Projekten ermöglicht und unterstützt werden.

impulse LEAD ist ein monetärer Zuschuss für innovative, kreative Projekte, die inhaltlich folgenden Kreativbereichen zuzuordnen sind:

  • Design
  • Multimedia / Spiele
  • Musikwirtschaft insb. Musikverwertung
  • Medien- und Verlagswesen
  • Werbewirtschaft

  • Architektur
  • Mode
  • Audiovision und Film insb. Filmverwertung
  • Grafik
  • Kunstmarkt

Die Die Einreichung für impulse LEAD kann innerhalb der auf www.impulse-awsg.at angeführten Einreichfristen, ausschließlich online, erfolgen.

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch eine international besetzte Jury.

2. Welche Art von Projekten unterstützt impulse LEAD?

  • Das Projekt muss inhaltlich den o.a. Kreativbereichen zuzuordnen sein, d.h.dass einer oder mehrere dieser Bereiche vorrangige Adressaten aller innerhalb des Projektes gesetzten Maßnahmen sind bzw. das Projekt einen deutlichen Nutzen für diese Kreativbereiche und/oder traditionellen Wirtschaftssektoren darstellt.
  • Das Projekt erfüllt die Zielsetzung der Etablierung von zukunftsweisenden Best-Practice- Vorhaben mit deutlichem Modellcharakter, die konkrete Disseminierungs- und Diffundie-rungsstrategien vorsehen.
  • Das Projekt ist auf die Phase der experimentellen Entwicklung (Mussbestimmung) sowie gegebenenfalls auch auf die erste Anwendung und/oder Marktüberleitung ausgerichtet.
  • Das Projekt ist auf eine selbständige wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgerichtet bzw. wird diese seitens des Förderungswerbers angestrebt.
  • Das Projekt wird von einem Konsortium aus mindestens 3 Partnern oder einem Verein bzw. einer Arbeitsgemeinschaft mit mindestens 5 Mitgliedern umgesetzt.
  • Der Projektstandort liegt in Österreich.
Darüber hinaus muss das Projekt mindestens eine der u.a. spezifischen Fördervoraussetzungen erfüllen:
  • Das Projekt ist inhaltlich auf die Schaffung kritischer Massen und/oder durchgängiger Wertschöpfungsketten mittels Kooperationen und Netzwerken (inter- sowie transsektoral) ausgerichtet, welche auch längerfristig innovations- und kooperationsfördernd wirken und/oder
  • das Projekt ist inhaltlich auf Maßnahmen zur Professionalisierung von Abläufen und Prozessen (= Know-How-Transfer) innerhalb der Wertschöpfungsketten zum Aufbau von nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Strukturen ausgerichtet und/oder
  • das Projekt fokussiert die Steigerung der öffentlichen Sichtbarkeit bzw. des Public Un-derstanding für branchenspezifische Mechanismen und Leistungen der Kreativwirtschaft und deren mögliche Implikationen für andere Wirtschaftssektoren.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind:

  • Projekte, die routinemäßige Adaptionen zum Inhalt haben.
  • Projekte, die eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben.
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Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend