Wie erfolgt die Auszahlung?
Der Zuschuss wird nach Prüfung der Voraussetzungen sowie nach Erfüllung der mit dem Förderungsanbot verbundenen Auflagen und Bedingungen in der Regel in drei Teilbeträgen ausgezahlt.
- 50 % nach dem Nachweis des Projektstarts,
- 40 % nach dem Nachweis, dass 70 % der veranschlagten Projektkosten bereits getätigt wurden und Vorlage eines Zwischenbericht über den Projektverlauf ,
- 10 % nach Projektabschluss und -abrechnung und Vorlage eines Endberichts.
Sollte sich bei der abschließenden Projektkostenabrechnung zeigen, dass:
- die tatsächlich angefallenen Kosten geringer als die veranschlagten Kosten sind und/oder
- die bereits getätigten Förderauszahlungen die tatsächlich angefallenen Kosten überschreiten
so wird die Gesamtförderung entsprechend gekürzt und ein allfälliger Differenzbetrag ist innerhalb von zwei Wochen vom Förderungsnehmer zu refundieren.





