01.12.2009
impulseaws - austria wirtschaftsservice

Wie erfolgt die Auszahlung?

Der Zuschuss wird nach Prüfung der Voraussetzungen sowie nach Erfüllung der mit dem Förderungsanbot verbundenen Auflagen und Bedingungen in der Regel in drei Teilbeträgen ausgezahlt.

  • 50 % nach dem Nachweis des Projektstarts,
  • 40 % nach dem Nachweis, dass 70 % der veranschlagten Projektkosten bereits getätigt wurden und Vorlage eines Zwischenbericht über den Projektverlauf ,
  • 10 % nach Projektabschluss und -abrechnung und Vorlage eines Endberichts.


Sollte sich bei der abschließenden Projektkostenabrechnung zeigen, dass:

  • die tatsächlich angefallenen Kosten geringer als die veranschlagten Kosten sind  und/oder
  • die bereits getätigten Förderauszahlungen die tatsächlich angefallenen Kosten überschreiten

so wird die Gesamtförderung entsprechend gekürzt und ein allfälliger Differenzbetrag ist innerhalb von zwei Wochen vom Förderungsnehmer zu refundieren.

Rechtliche Grundlage / Richtlinie

Sonderrichtlinien für das Programm zur Innovationsförderung im Bereich Kreativwirtschaft (evolve), Programmteil impulse/Fördermaßnahme impulse Förderung vom Juli 2009, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen auf Grundlage der vom Bundesministerium für Finanzen erlassenen „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ (ARR 2004), BGBL. II Nr. 51/2004, vom 26.Jänner 2004 erlassen wurden.
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Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend