01.12.2009
impulseaws - austria wirtschaftsservice

Welche Kosten werden gefördert?

Förderbare Kosten sind unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit alle dem Projekt zurechenbaren direkten und tatsächlich entstandenen Kosten für die Dauer des geförderten Vorhabens und. Dies umfasst:

  • Personalkosten, wie z.B. Gehälter, Löhne.
  • Ausbildungskosten
  • Sachkosten, wie z.B. die Entwicklung von Pilot- und Demonstrationsobjekten, Beratung insbesondere themenspezifisches Mentoring oder Coaching, Marktstudien und –research, Marketing und Kommunikationskosten
  • Drittkosten, wie z.B. Schutz- und Lizenzrechte, Kosten für Auftragsforschung, Kosten für spezifische Beratung und gleichwertige Dienstleistungensofern sie 50% der Gesamtkosten nicht überschreiten.
  • Sonstige Betriebskosten einschließlich Kosten für Material, Bedarfsmittel, Reisekosten und dergleichen, die im Zuge der Projekttätigkeit unmittelbar entstehen (sonstige Sachkosten).

Details zu den Personal- und Gemeinkosten, sowie zur Stundensatzberechnung und den Investitionen finden Sie im Dokument Fragen & Fakten impulse XS unter Services / Downloads / impulse XS.

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen (wie z.B. Fahrzeuge, unspezifische Gebäudeausstattung)
  • Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen
  • Kosten für Bauinvestitionen
  • Kosten für Rücklagen und Rückstellungen
  • Aufwendungen für fortlaufende und unspezifische Beratungsleistungen
  • Kosten eines Projekts, die für die serielle Fertigung anfallen
  • Kosten eines Projekts, die bereits vor Antragstellung (als Stichtag gilt das Startdatum der jeweiligen Ausschreibung) angefallen sind bzw. Kosten für Projektphasen die bereits abgeschlossen sind
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
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Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend