01.12.2009
impulseaws - austria wirtschaftsservice

Wer kann einreichen?

impulse XS zielt auf Kleinstunternehmen ab, da die Branchenstruktur in der Kreativwirtschaft vorwiegend von diesen Firmen bestimmt wird.

Förderungswerber können physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein, die ein Kleinstunternehmen, d.h. ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal EUR 2 Mio. Umsatz oder maximal EUR 2 Mio. Bilanzsumme im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Österreich betreiben oder zu betreiben beabsichtigen.

Definition Kleinstunternehmen

UnternehmenskategorieBeschäftigteUmsatz                 oderBilanzsumme
Kleinstunternehmen (Mikro)< 10≤ EUR 2 Mio.≤ EUR 2 Mio.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten und ist mit EUR 45.000.- begrenzt.

impulse XS unterliegt u.a. wettbewerbsrechtlich den de-minimis Bestimmungen. Das heißt, dass ein Unternehmen innerhalb der letzten 3 Steuerjahre mit maximal der jeweils gültigen de-minimis-Obergrenze gefördert werden darf. Diese Grenze gilt für alle dem Unternehmen gewährten de-minimis Förderungen (kumuliert), unabhängig von welcher Institution sie gewährt wurden.

Es besteht kein dem Grunde und der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Die Förderung von Projekten erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.
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Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend