14.03.2013
impulseaws - austria wirtschaftsservice

Hier können sie die FAQs als PDF downloaden

impulse XS Fragen & Fakten (FAQ)

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1. Was ist impulse XS?
Fehlende Finanzierung und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko stellen eine wesentliche
Barriere in der Entwicklung von neuen, innovativen Produkten, Verfahren, Dienstleistungen dar.
impulse XS zielt darauf ab, dieses Risiko zu senken.
impulse XS ist eine Innovationsförderung für Projekte im Kontext der Kreativwirtschaft, d.h. unterstützt
werden Projekte bei denen kreativwirtschaftliche Leistungen bzw. der kreativwirtschaftliche
Beitrag im Projekt die Innovation definiert. Die kreativwirtschaftlichen Innovationsleistungen / der
Innovationsbeitrag sollte inhaltlich folgenden Bereichen zugeordnet werden können:


Kategorie DESIGN            Kategorie INNOVATVE MEDIA
Design                                 Multimedia / Spiele
Mode                                    Musikwirtschaft insb. Musikverwertung
Grafik                                    Audiovision und Film insb. Filmverwertung
Architektur                           Medien- und Verlagswesen
Kunstmarkt                         Werbewirtschaft


impulse XS adressiert Projekte – first mover Aktivitäten – die sich in einer Projektphase befinden,
wo die Abschätzung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit der daraus resultierenden
Produkte, Verfahren, Dienstleistungen erst erfolgt; zugleich weisen die Projekte jedoch dahingehend
hohes Potenzial auf.


Mit impulse XS soll die Entwicklung zur Überprüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit
von innovativen, kreativwirtschaftsbasierten Vorhaben ermöglicht und unterstützt werden.
Die Förderung bei impulse XS ist ein monetärer Zuschuss.
Die Ausschreibung für impulse XS erfolgt zweimal jährlich.
Die Einreichung zur Förderung kann ausschließlich online erfolgen.
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch eine international besetzte Jury
(Jurykategorie DESIGN, Jurykategorie INNOVATIVE MEDIA).

2. Welche Art von Projekten unterstützt impulse XS?
Das Projekt muss inhaltlich den o.a. angeführten Kreativbereichen zuzuordnen sein, d.h.
• es ist eine von diesen Bereichen eigeninitiierte Innovation und/oder
• das Know-how sowie die Leistungen dieser Bereiche stehen im Zentrum / Kern des Projekts
und/oder
• es stellt einen deutlichen Nutzen für diese Bereiche dar.
Das eingereichte Projekt ist auf die Schaffung / Entwicklung einer Innovation ausgerichtet, die sich
aus gesellschaftlichen, technologischen oder Business Trends ableiten lässt. Bei den im Rahmen
des Projektes gesetzten Aktivitäten handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen, die zur Prüfung
der
• inhaltlichen Machbarkeit
und
• wirtschaftlichen Machbarkeit
eines/einer
• Produkts
• Verfahrens
• Dienstleistung
erforderlich sind.


Neben einem hohen Innovationsgehalt des Gesamtprojekts müssen auch konkrete innovierende
Aktivitäten erkennbar sein. Das sind Aktivitäten bzw. Maßnahmen, die auf die Schaffung bzw. Entwicklung einer Innovation ausgerichtet sind, mit der Zielsetzung, neue oder wesentlich verbesserte
Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Methoden, Systeme, Prozesse, Strukturen, Vorrichtungen,
Materialien usw. zu entwickeln bzw. hervorzubringen (experimentelle Entwicklung).
Das Projekt befindet sich in einer Projektphase, wo die Abschätzung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit der daraus resultierenden Produkte, Verfahren, Dienstleistungen erst erfolgt; zugleich weist das Projekt jedoch dahingehend hohes Potenzial auf.
Das Projekt ist auf die wirtschaftliche Überleitung ausgerichtet bzw. wird diese seitens der Förderungswerber angestrebt.
Der Projektstandort muss in Österreich liegen.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind
• routinemäßige Adaptionen bestehender Produkte, Verfahren, Dienstleistungen
• Projekte, die eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben


3. Wer kann einreichen?
impulse XS richtet sich an Kleinstunternehmen aller Branchen. (Es gilt die Definition Kleinstunternehmender Europäischen Kommission.) Förderungswerber können physische (natürliche) und juristische Personen sowie Personengesellschaften
und eingetragene Erwerbsgesellschaften sein, die ein Kleinstunternehmen im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung in Österreich betreiben oder zu betreiben beabsichtigen.
Als Unternehmen gilt hierbei jede Einheit – unabhängig von ihrer Rechtsform –, die eine wirtschaftliche
Tätigkeit ausübt. Damit gelten auch Einpersonen-, Familien- und Handwerksbetriebe sowie
Vereinigungen oder Personengesellschaften als Unternehmen, wenn sie regelmäßig einer wirtschaftlichenTätigkeit nachgehen.

4. Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 70 % der förderbaren
Projektkosten und ist mit EUR 45.000,-- begrenzt.
impulse XS unterliegt u.a. wettbewerbsrechtlich den De-minimis Bestimmungen. Das heißt, dass
ein Unternehmen innerhalb der letzten 3 Steuerjahre mit maximal der jeweils gültigen De-minimis-
Obergrenze gefördert werden darf (derzeit maximal EUR 200.000,--). Diese Grenze gilt für alle dem
Unternehmen gewährten De-minimis Förderungen (kumuliert), unabhängig von welcher Institution
sie gewährt wurden.


5. Welche Kosten werden gefördert?
Förderbare Kosten sind unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit alle dem Projekt zurechenbaren direkten und tatsächlich entstandenen Kosten für die
Dauer des geförderten Vorhabens und.

Dies umfasst:
• Personalkosten, z.B. Gehälter, Löhne
• Ausbildungskosten
• Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen), z.B. Kosten für die Entwicklung von
Pilot- und Demonstrationsobjekten (Maschinen, Werkzeuge, Computer etc.), Schutz- und Lizenzrechte
• Drittkosten, z.B. Kosten für Auftragsforschung, Kosten für spezifische Beratung und gleichwertige
Dienstleistungen (insbesondere themenspezifisches Mentoring oder Coaching), Marktstudien
und -research, Marketing und Kommunikationskosten
• Sonstige Betriebskosten einschließlich Kosten für Material, Bedarfsmittel, Reisekosten und
dergleichen, die im Zuge der Projekttätigkeit unmittelbar entstehen (sonstige Sachkosten)
Personalkosten Gefördert werden die Personalkosten aller am Projekt direkt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,d.h. ProjektleiterInnen, EntwicklerInnen, DesignerInnen, TechnikerInnen, Assistenz, etc.
• Angestellte in Höhe der Brutto-Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten
• geschäftsführende GesellschafterInnen oder EinzelunternehmerInnen bis zur Höhe der Brutto-
Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten des teuersten Mitarbeiters bzw. der teuersten Mitarbeiterin
(bzw. Höchststundensatz gemäß zutreffendem Kollektivvertrag)
• nicht Angestellte entsprechend ihrer Befähigung

BEISPIELE FINDEN SIE IN UNDEREM FAQ PDF!

6. Welche Kosten werden nicht gefördert?
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

• Kosten eines Projekts, die bereits vor Antragstellung angefallen sind bzw. Kosten für Projektphasen
die bereits abgeschlossen sind. Das heißt, mit wesentlichen Durchführungsschritten
des Projekts darf bei Einreichung noch nicht begonnen worden sein.
Anerkannt werden nur Kosten, die einerseits im Projektkosten- und -zeitplan spezifiziert sind,
und die andererseits nach dem Stichtag (= ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsansuchens lt. Einverständniserklärung, frühestens Start der jeweiligen Ausschreibung) anfallen.


• Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen (wie
z.B. Fahrzeuge, unspezifische Gebäudeausstattung)
• Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen
• Kosten für Bauinvestitionen
• Kosten für Rücklagen und Rückstellungen
• Aufwendungen für fortlaufende und unspezifische Beratungsleistungen
• Kosten eines Projekts, die für die serielle Fertigung anfallen
• Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten
gelten


7. Gibt es eine Mindestprojektsumme?
Nein.


8. Wie lange ist die maximale Laufzeit eines Projekts?
Die maximale Laufzeit eines Projekts beträgt 1 Jahr.


9. Wie funktioniert die Einreichung?
Die Einreichung für impulse XS ist laufend möglich (definierter Stichtag für die Zulassung zum
jeweils nächsten Auswahlverfahren) und kann ausschließlich online über die Homepage
www.impulse-awsg.at erfolgen.
Für die Einreichung ist die vollständige Bearbeitung des Online-Antrags erforderlich.
Umfang:
 - Einverständniserklärung des Antragstellers
 - Informationen zum Förderwerber
 - Projektdarstellung (Innovationsgrad und Potenzial zur wirtschaftlichen Überleitung)

10. Wie funktioniert die Auswahl der geförderten Projekte?
Die Beurteilung und Auswahl der dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zur finalen
Förderentscheidung vorgeschlagenen Projekte erfolgt durch eine international besetzte Jury
und durch Mitarbeiter der austria wirtschaftsservice.
• In einer Erstauswahl werden jene Projekte ausgewählt (Best of, Wettbewerbsprinzip), welche
     zum weiteren Auswahlprozess zugelassen werden. Die nicht zugelassenen Projekte erhalten
     seitens impulse/aws eine schriftliche Absage.
• Die zur weiteren Beurteilung zugelassen Projekte werden bei Bedarf zur Nachreichung von Unterlagen aufgefordert und zu einem ca. 6 Wochen später stattfindenden Jurygespräch eingeladen.
• Nach den Jurygesprächen erfolgt die Entscheidung, welche Projekte zur Förderung vorgeschlagen
   werden.
• Die finale Förderentscheidung erfolgt durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.


11. Welche Fristen sind zu beachten?
Die Einreichfristen und Termine für die jeweils aktuelle Ausschreibung finden Sie unter
www.impulse-awsg.at


12. Welche Beurteilungskriterien gelten bei der Auswahl?
• Beitrag kreativwirtschaftlicher Leistungen zum Projekt Gewichtung 4
• Innovationsgrad des Projekts und Beitrag der experimentellen
          Entwicklung zur Projektzielerreichung Gewichtung 4
• Potenzial zur wirtschaftlichen Überleitung Gewichtung 4
• Förderwerber/Team: Engagement, Qualifikation, Risikobereitschaft Gewichtung 4
• Schlüssigkeit / Plausibilität der Projektidee Gewichtung 2
• Kooperationen zur erfolgreichen Projektentwicklung Gewichtung 1
• Unternehmensgründungen Gewichtung 1


13. Wie erfolgt die Auszahlung?
Der Zuschuss wird nach Prüfung der Voraussetzungen sowie nach Erfüllung der mit dem Förderungsanbot verbundenen Auflagen und Bedingungen in der Regel in drei Teilbeträgen ausgezahlt:
• 50 % nach dem Nachweis des Projektstarts,
• 40 % nach dem Nachweis, dass 70 % der veranschlagten Projektkosten bereits getätigt wurden
und Vorlage eines Zwischenbericht über den Projektverlauf,
• 10 % nach Projektabschluss und -abrechnung und Vorlage eines Endberichts.

Sollte sich bei der abschließenden Projektkostenabrechnung zeigen, dass
• die tatsächlich angefallenen Kosten geringer als die veranschlagten Kosten sind und/oder
• die bereits getätigten Förderauszahlungen die tatsächlich angefallenen Kosten überschreiten
so wird die Gesamtförderung entsprechend gekürzt und ein allfälliger Differenzbetrag ist innerhalb
von zwei Wochen vom Förderungsnehmer zu refundieren.


14. Rechtliche Grundlage / Richtlinie
Sonderrichtlinien für das Programm zur Innovationsförderung im Bereich Kreativwirtschaft (evolve),
Programmteil impulse/Fördermaßnahme impulse Förderung vom Mai 2010, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen auf Grundlage der vom Bundesministerium für Finanzen erlassenen „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ (ARR 2004), BGBL. II Nr.
51/2004, vom 26.Jänner 2004 erlassen wurden.
Es besteht kein dem Grunde und der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch auf Gewährung einer
Förderung. Die Förderung von Projekten erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden
Budgetmittel.

Stand: 01.12.2011

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend