Jungunternehmerförderung
Im Rahmen der Jungunternehmerförderung wird die Neugründung bzw. Übernahme von kleinen Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) durch Prämien und Übernahme von Kredit-Bürgschaften (Haftungen) gefördert.
Folgende Arten der Förderung stehen zur Verfügung:
- Jungunternehmerprämie in Höhe von bis zu 10 % (max. EUR 30.000) für Investitionen und / oder
- Haftungsübernahme von bis zu 80 % des Kreditbetrages für Investitionskredite und Kredite zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen (bis max. EUR 600.000) bzw. für Betriebsmittelkredite (bis max. EUR 300.000)
Details zur Förderung finden Sie hier!





