29.03.2011
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Jungunternehmerförderung

Im Rahmen der Jungunternehmerförderung wird die Neugründung bzw. Übernahme von kleinen Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) durch Prämien und Übernahme von Kredit-Bürgschaften (Haftungen) gefördert.

Folgende Arten der Förderung stehen zur Verfügung:

  • Jungunternehmerprämie in Höhe von bis zu 10 % (max. EUR 30.000) für Investitionen und / oder
  • Haftungsübernahme von bis zu 80 % des Kreditbetrages für Investitionskredite und Kredite zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen (bis max. EUR 600.000) bzw. für Betriebsmittelkredite (bis max. EUR 300.000)

Details zur Förderung finden Sie hier!

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend